Bürokratiemonster DSGVO

„Neben dem berechtigten Schutz der informationellen  Selbstbestimmung der Bürger müssen rechtliche Regelungen auch praktikabel und verhältnismäßig sein. Die neuen Datenschutzregeln, die empfindliche Strafen vorsehen, betreffen eben nicht nur große globale Player wie Google oder Facebook, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und das Ehrenamt.“

Die Bundesregierung hat es versäumt, die deutsche Wirtschaft ausreichend auf die DSGVO vorzubereiten und die Anpassung des deutschen Rechts nicht bis zum 25.5.2018 vollzogen.

Rechtsunsicherheit bezüglich der Veröffentlichung von Bildern ist ebenfalls ein Thema, das nicht unterschätzt werden darf. Die Regelungen, welche ab dem 25.05.2018 auf die Veröffentlichung von Bildern von Personen Anwendung finden, wurden bisher nach den §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG) beurteilt. Ob es Überschneidungen mit der DSGVO geben wird und welche Regelungen dann genau zu beachten sind, bleibt zunächst unklar.

„Für uns Freie Demokraten ist klar: zunächst muss es gelten, Aufklärung über das neue Regelwerk zu betreiben, Ängste vor Datenschutz abzubauen und ermahnend auf Datenschutzverstöße zu reagieren. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, eine Abmahnwelle zu verhindern“, so Kreisvorsitzender Michael Schenk.

Die Bezirksvorsitzende der Region Heilbronn-Franken, Ute Oettinger-Griese, äußert sich verärgert: „Wie bei so vielen Gesetzen und Verordnungen war die Grundidee gut gemeint. Was daraus letztlich entstanden ist, möchte ich jetzt nicht beurteilen! Auf jeden Fall stellt sie für Vereine und alle ehrenamtlich Tätigen, genau wie für die Handwerker und Kleinunternehmer eine große Herausforderung dar. Deshalb müssen wir darauf drängen, hier Vereinfachungen und Erleichterungen zu schaffen!“

 

 

Hintergrund:

Am 25. Mai 2018 tritt die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie sieht Auflagen vor, die auch Vereine, das Ehrenamt und Kleinstunternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten befolgen müssen.

Mehr zum Thema